Angaben zum Objekt
Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Herr Otparlik
037206/641310
Die Stadt Frankenberg/Sa. als Eigentümer der benannten Flurstücke beabsichtigt die Veräußerung zum Höchstgebot unter Vorlage eines Nutzungskonzeptes.
Die Flurstücke liegen im Berich der Innenstadt von Frankenberg/Sa. an Hainichener Straße. Der Volkspark und die Innenstadt sind in wenigen Gehminuten fußläufig zu erreichen. In der Nähe befinden sich Einkaufsmöglichkeiten sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die Anbindung der Stadt Frankenberg/Sa. an die Zentren und Gemeinden der Umgebung erfolgt über das klassifizierte Straßennetz. Durch die in wenigen Fahrminuten erreichbare Autobahn A4 sind die Oberzentren Chemnitz und Dresden gut zu erreichen.
Bebaubarkeit
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben unterliegt den Kriterien der § 34 und 35 BauGB. Die Grundstücke sind teilweise unvermessen und eignen sich zur Wohnbebauung. Das Areal ist randerschlossen. Eine Gasversorgung steht nicht zur Verfügung. Die Löschwasserversorgung ist gesichert.
Kaufpreis
Das Mindestgebot beträgt 52,50 €/m². Mehr- oder Minderflächen werden zum Gebotspreis ausgeglichen. Neben dem Gebot sind ein Nutzungskonzept und eine Umsetzungsplanung einzureichen. Mit der Umsetzung kann nach Übergang der Flurstücke in das Eigentum begonnen werden. Die Grundstücke werden mit einer Bauverpflichtung von 3 Jahren verkauft.
Ein Weiterverkauf ist nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Sollte ein Weiterverkauf erfolgen, so ist der Mehrerlös bezüglich Grund und Boden binnen 10 Jahren gemäß der VwV kommunale Grundstücksveräußerung, SächsGemO usw. an den Verkäufer abzuführen.
Kaufpreisnebenkosten
Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Erschließungskosten
Zuschlagskriterien
gegen Höchstgebot, Selbstbezug
Hinweise zur Ausschreibung:
Es können nur Angebote berücksichtigt werden, die
1. schriftlich erfolgen
2. auf eine bestimmte Geldsumme erfolgen
3. mit einer Nutzungsvorstellung/Beschreibung
Hinweise:
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Frankenberg/Sa. ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.
Bei einer Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOL und VOB.