Angaben zum Objekt

Adresse
Zum Bahnhof
Flurstück
T.v. 685/1
Gemarkung
Dittersbach
Grundstücksfläche
803 m²
Eigentümer
Stadt Frankenberg/Sa.
Grundstück
unbebaut
Zustand der Bausubstanz
Verkaufspreis
62.634 €
Erschlossen
ja • Siehe textl. Erläuterung
Ist Förderung möglich
nein
Ansprechpartner

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Herr Otparlik
037206/641310

Lage auf Karte ansehen

Die Grundstücke liegen im Ortsteil Dittersbach zwischen den Straßen Zum Bahnhof und Am Sachsenpark. Im Umfeld befinden sich Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gartengrundstücke. Die Grundstücke sind durch den öffentlichen Personennahverkehr gut erschlossen. Die Anschlussstelle der BAB A4 in Frankenberg ist über die B169 in wenigen Minuten mit dem PKW zu erreichen.

Auf den Grundstücken befanden sich Kleingärten mit entsprechenden Aufbauten wie Gartenlauben, Bepflanzung usw. Die Kündigung ist bereits erfolgt.

Bebaubarkeit

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben unterliegt grundsätzlich den Kriterien der § 34 und 35 BauGB. Die Baugenehmigung wird durch das Landratsamt Mittelsachsen erteilt. Die Grundstücke sind randerschlossen (Wasser/Abwasser und Strom liegen in den Straßen Zum Bahnhof oder Am Sachsenpark an; Gas steht nicht zur Verfügung).

Bei Erwerb eines Komplettflurstücks ist die Erschließung zur Straße Am Bahnhof vorzusehen. Zulässig sind ausschließlich Wohngebäude. Es sind nur Häuser mit Satteldach, Walmdach oder Krüppelwalmdach, Dachüberstand min. 30 cm zulässig.

Verkauf

Der Verkauf der jeweiligen Parzelle erfolgt wie sie steht und liegt; die Beräumung etwaiger Aufbauten obliegt dem Käufer. Die Grundstücke werden mit einer Bauverpflichtung von 3 Jahren verkauft.

Ein Weiterverkauf ist nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Sollte ein Weiterverkauf erfolgen, so ist der Mehrerlös bezüglich Grund und Boden binnen 10 Jahren gemäß der VwV kommunale Grundstücksveräußerung, SächsGemO usw. an den Verkäufer abzuführen.

Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt 78,00 €/m².
Mehr- oder Minderflächen sind nach Vermessung auszugleichen.

Kaufpreisnebenkosten

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten (z.B. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten) einschließlich der Vermessungskosten trägt der Käufer. Die Erschließungskosten sind ebenfalls durch den Käufer zu tragen.